Beförderungsbedingungen und Hausordnung

Rauchen verboten
No smoking

Nicht Schaukeln
No swinging

Rucksäcke abnehmen
Take of backpacks

Überflugverbot für Drohnen!

 

 Unsere Beförderungsbedingungen und zugleich Hausordnung basieren auf:

 

      § 1

      Geltungsbereich

  1. Die durch Aushang und im Internet (www.sesselbahn-boppard.de) bekannt gemachten Beförderungsbedingungen und zugleich Hausordnung gelten für die Beförderung von Personen, Tieren und Sachen, sowie beim Aufenthalt auf dem Seilbahngelände.
  1. Hierzu gehören u.a. die Berg/Talstation mit Warteräumen, Bahnsteigen, Ein/Ausgängen, Außen/Grünanlagen (u.a. Sitzgelegenheiten, Fahrradständer, Parkplatz) sowie Trassen und Stützen.

  2. Der Aufenthalt auf dem Seilbahngelände oder die Benutzung der Seilbahn kommt einer Einverständniserklärung hiermit gleich. 
  1. Es gelten ausschließlich die Beförderungsbedingungen und zugleich Hausordnung der Seilbahn.

 

      § 2 

      Sicherheit und Ordnung

  1. Schilder, Verbote, Gebote, Hinweise, Absperrungen und Verkehrsführungen der Seilbahn ist verbindlich
  1. Vom Seilbahnpersonal gegebene Anweisungen zur Durchführung des Betriebs, zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung innerhalb des Seilbahngeländes und dessen Einrichtungen, sowie im Seilbahnverkehr, sind unverzüglich Folge zu Leisten.
  1. Es Ist verboten:
  1. Es empfiehlt sich vor Fahrtbeginn den Rucksack abzunehmen.
  2. Nach Beendigung der Fahrt sind die Sessel sowie die Ausstiegsstellen in der angezeigten Richtung zügig zu verlassen.
  3. Rundfahrten ohne Unterbrechung sind nicht zulässig; bei Ankunft im jeweiligen Bahnhof ist immer auszusteigen.
  4. Kinder unter 12 Jahren dürfen die Seilbahn nur benutzen, wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson befördert werden. Diese muss dann unmittelbar neben den Kindern sitzen.
  5. Alternativ darf auch ein einziges Kind unter 12 Jahren auf dem Schoß einer Aufsichtsperson befördert werden, wenn sich der Sesselbügel richtig schließen lässt.
  6. Die Aufsichtsperson muss in der Lage und bereit sein, allen Kindern die erforderliche Hilfestellung zu leisten.
  7. Die Aufsichtsperson hat die Aufgabe zu beurteilen, ob alle Kinder fähig sind, die Seilbahn zu benutzen und sich entsprechend zu verhalten.
  8. Die Aufsichtsperson muss allen Kindern die Regeln zur Benutzung der Seilbahn und die erforderlichen Verhaltensweisen – auch bei Stillstand der Seilbahn – erklären.
  9. Die Toiletten in der Talstation sind für Fahrgäste der Sesselbahn Boppard kostenlos.

Personen, die die Sesselbahn nicht benutzen, müssen eine Gebühr von 50 Cent bezahlen.

  1. Die Toiletten sind nicht zu beschädigen und sauber zu verlassen.

              

       § 3

       Beförderung von Personen

  

  1. Die Beförderungszeiten werden durch Aushang und nach Möglichkeit auch im Internet (www.Sesselbahn-Boppard.de) bekannt gemacht.      
  1. Fahrgäste haben sich 10 Minuten vor Geschäftsschluss der Seilbahn an der jeweiligen Station Einzufinden.
  1. Die Seilbahn ist nicht barrierefrei (u.a. Treppen) 

  2. Für Fahrgäste mit Behinderung kann die Seilbahn zum Ein-/Aussteigen nach vorheriger Absprache angehalten oder ihre Geschwindigkeit herabgesetzt werden. Eine Gewähr für die Eignung der Anlagen zur Beförderung von Fahrgästen mit Behinderung wird nicht übernommen.

  3. Die Seilbahn übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen des Fahrgastes verursacht werden. Gesundheitliche Einschränkungen sind dem Seilbahnpersonal vor Fahrantritt unaufgefordert mitzuteilen.

  4. Eine Beförderungspflicht besteht nicht.

 

       § 4

       Beförderung von Tieren und Sachen (siehe auch § 10)

  1. Die Mitnahme von Tieren und Sachen (Gepäck, Fahrrädern, Kinderwagen, Rollstühlen usw.) ist nur gestattet, wenn dadurch keine Belastungen oder Gefahren für den Seilbahnbetrieb entstehen.
  1. Die Seilbahn kann Zusatzentgelte für die Beförderung erheben.

  2. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Tieren oder Sachen wird nicht übernommen, auch nicht bei Aufbewahrung.
  1. Eine Beförderungspflicht für Tiere oder Sachen besteht nicht.

 

        § 5

        Ausschluss von der Beförderung und Hausverbot

 

  1. Von der Beförderung mit der Seilbahn oder der Nutzung des Seilbahngeländes und deren Einrichtungen
    werden Personen – auch dauerhaft – ausgeschlossen:
  1. Die Festlegung und Erhebung einer Verwaltungsgebühr bleibt der Seilbahn vorbehalten.
  1. Eine Anzeige im Bußgeld- und Strafverfahren bleibt der Seilbahn vorbehalten.

 

      § 6

      Fahrpreise und Fahrausweise 

  1. Das Fahren mit der Seilbahn ist nur Personen gestattet, für die ein Fahrausweis gelöst hat.
  1. Der Fahrausweis ist jederzeit zur Prüfung vorzulegen und bestimmungsgemäß bei sich zu tragen.
  1. Fahrausweise sind nicht übertragbar.
  1. Kinder und Jugendliche müssen sich über ihr Alter ausweisen, sofern das Alter nicht aufgrund der Körpergröße einwandfrei festgestellt werden kann.
  1. Die Fahrpreise werden durch Aushang und im Internet (Sesselbahn-Boppard.de) bekannt gegeben.
  1. Es gelten ausschließlich die Fahrpreise und Fahrausweise der Seilbahn.
  1. Bei Verlust des Fahrausweises wird kein Ersatz geleistet.
  1. Fahrausweise werden nicht zurück genommen.

 

      § 7

      Entfall der Beförderung

 

  1. Ereignisse höherer Gewalt, z.B. Witterungsverhältnisse, sowie Betriebsstörungen oder unvorhersehbare Umstände, die die Sicherheit des Seilbahnbetriebs beeinträchtigen können, ferner Wartungs- und Reparaturarbeiten, lassen die Beförderung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit verschieben oder wegen nicht behebbaren oder nicht zeitgerechten Behebungen ersatzlos entfallen.
  1. Die hiervon betroffenen Fahrausweise können nach Weisung des Seilbahnpersonals ihre Gültigkeit behalten, werden jedoch nicht zurück genommen.
  1. Fahrten in der Dunkelheit sind nicht zulässig.

 

      § 8

      Haftung

  1. Die Seilbahn haftet nach den jeweils gültigen unabdingbaren gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Im Übrigen haftet die Seilbahn nur für Verschulden, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  1. Alle nicht ausdrücklich erwähnten Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

    § 9

    Fahrradtransport 

  1. Die Fahrräder werden an der Sattelstange transportiert. Daher der Sattel nicht direkt auf dem Rahmen sein.
  1. Akkus, Satteltaschen und sonstige losen Gegenstände müssen abgenommen werden.
  1. Das Gesamtgewicht des Fahrrades darf 20 Kg nicht übersteigen.
  1. Die Fahrkarten sind nicht übertragbar und daher Personen gebunden.
  1. Für den Transport von Fahrrädern wird nicht gehaftet.
  1. Bei dem Ausfall der Fahrten durch schlechte Witterung werden die Fahrkarten nicht erstattet.
  1. Auf dem Parkplatz sind die Fahrräder zu schieben.
  1. Auf die anderen Fahrgäste ist Rücksicht zu nehmen.

 

    § 10 

    Verjährung 

    Die Verjährungsfrist bemisst sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    § 11

     Erfüllungsort und Gerichtsstand 

  1. Erfüllungsort ist Boppard (Sitz der Sesselbahn)

  2. Gerichtsstand ist St. Goar

     § 12 

    Teilnichtigkeit – Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen und zugleich Hausordnung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Vorschriften verbindlich.

 

Boppard, 01.05.2019

Sesselbahn Boppard GmbH
Geschäftsführung