Beförderungsbedingungen und Hausordnung
Rauchen verboten
No smoking
Nicht Schaukeln
No swinging
Rucksäcke abnehmen
Take of backpacks
Überflugverbot für Drohnen!
Unsere Beförderungsbedingungen und zugleich Hausordnung basieren auf:
- Bekanntmachung Nr.2/80 (49036 A) über die Anmeldung der Empfehlung „Allgemeine Beförderungsbedingungen für Bergbahnen“ vom 09.01.1980 (Bundesanzeiger Nr. 15 vom 23.01.1980)
- OITAF – Empfehlungen
- BDSG, DSGVO
- Seilbahnvorschriften der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland auf Basis der EG Richtlinie 2000/9 über Seilbahnen für den Personenverkehr und der Europäischen Normen.
- Rundschreiben RS 28/17 vom 21.12.2017, Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte e.V., München
§ 1
Geltungsbereich
- Die durch Aushang und im Internet (www.sesselbahn-boppard.de) bekannt gemachten Beförderungsbedingungen und zugleich Hausordnung gelten für die Beförderung von Personen, Tieren und Sachen, sowie beim Aufenthalt auf dem Seilbahngelände.
- Hierzu gehören u.a. die Berg/Talstation mit Warteräumen, Bahnsteigen, Ein/Ausgängen, Außen/Grünanlagen (u.a. Sitzgelegenheiten, Fahrradständer, Parkplatz) sowie Trassen und Stützen.
- Der Aufenthalt auf dem Seilbahngelände oder die Benutzung der Seilbahn kommt einer Einverständniserklärung hiermit gleich.
- Es gelten ausschließlich die Beförderungsbedingungen und zugleich Hausordnung der Seilbahn.
§ 2
Sicherheit und Ordnung
- Schilder, Verbote, Gebote, Hinweise, Absperrungen und Verkehrsführungen der Seilbahn ist verbindlich
- Vom Seilbahnpersonal gegebene Anweisungen zur Durchführung des Betriebs, zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung innerhalb des Seilbahngeländes und dessen Einrichtungen, sowie im Seilbahnverkehr, sind unverzüglich Folge zu Leisten.
- Es Ist verboten:
- das Seilbahngelände oder dessen Einrichtungen, die nicht der Allgemeinheit oder den Fahrgästen geöffnet sind, zu betreten.
- das Seilbahngelände und deren Einrichtungen zu beschädigen oder zu verunreinigen.
- das Halten und Parken auf dem Seilbahngelände außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen.
- die Seilbahn oder die Sessel unbefugt in Bewegung zu setzen
- die dem Betrieb oder der Verhütung von Unfällen dienenden Einrichtungen zu betätigen.
- das Betreiben von Drohnen auf dem Seilbahngelände und das Überfliegen des selbigen.
- andere betriebsstörende oder betriebsgefärdende Handlungen vorzunehmen.
- die Stützen, Zäune, Mauern und Absperrungen zu betreten.
- an anderen, als den dazu bestimmten Stellen der Berg-/Talstation ein- und auszusteigen, auch bei Stillstand der Seilbahn.
- die Ein-/Ausgänge in die entgegengesetzte Richtung zu benutzen.
- in den Stationen oder während der Beförderung zu rauchen oder offenes Feuer zu entzünden.
- Gegenstände außerhalb der Sessel herauszuhalten.
- während der Fahrt Gegenstände wegzuwerfen.
- sich von den Stützen der Anlage abzustoßen.
- den Sesselbügel während der Fahrt zu öffnen.
- das Schaukeln mit und in den Sesseln.
- das Hinauslehnen, Aufstehen und Platzwechseln während der Fahrt.
- Es empfiehlt sich vor Fahrtbeginn den Rucksack abzunehmen.
- Nach Beendigung der Fahrt sind die Sessel sowie die Ausstiegsstellen in der angezeigten Richtung zügig zu verlassen.
- Rundfahrten ohne Unterbrechung sind nicht zulässig; bei Ankunft im jeweiligen Bahnhof ist immer auszusteigen.
- Kinder unter 12 Jahren dürfen die Seilbahn nur benutzen, wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson befördert werden. Diese muss dann unmittelbar neben den Kindern sitzen.
- Alternativ darf auch ein einziges Kind unter 12 Jahren auf dem Schoß einer Aufsichtsperson befördert werden, wenn sich der Sesselbügel richtig schließen lässt.
- Die Aufsichtsperson muss in der Lage und bereit sein, allen Kindern die erforderliche Hilfestellung zu leisten.
- Die Aufsichtsperson hat die Aufgabe zu beurteilen, ob alle Kinder fähig sind, die Seilbahn zu benutzen und sich entsprechend zu verhalten.
- Die Aufsichtsperson muss allen Kindern die Regeln zur Benutzung der Seilbahn und die erforderlichen Verhaltensweisen – auch bei Stillstand der Seilbahn – erklären.
- Die Toiletten in der Talstation sind für Fahrgäste der Sesselbahn Boppard kostenlos.
Personen, die die Sesselbahn nicht benutzen, müssen eine Gebühr von 50 Cent bezahlen.
- Die Toiletten sind nicht zu beschädigen und sauber zu verlassen.
§ 3
Beförderung von Personen
- Die Beförderungszeiten werden durch Aushang und nach Möglichkeit auch im Internet (www.Sesselbahn-Boppard.de) bekannt gemacht.
- Fahrgäste haben sich 10 Minuten vor Geschäftsschluss der Seilbahn an der jeweiligen Station Einzufinden.
- Die Seilbahn ist nicht barrierefrei (u.a. Treppen)
- Für Fahrgäste mit Behinderung kann die Seilbahn zum Ein-/Aussteigen nach vorheriger Absprache angehalten oder ihre Geschwindigkeit herabgesetzt werden. Eine Gewähr für die Eignung der Anlagen zur Beförderung von Fahrgästen mit Behinderung wird nicht übernommen.
- Die Seilbahn übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen des Fahrgastes verursacht werden. Gesundheitliche Einschränkungen sind dem Seilbahnpersonal vor Fahrantritt unaufgefordert mitzuteilen.
- Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
§ 4
Beförderung von Tieren und Sachen (siehe auch § 10)
- Die Mitnahme von Tieren und Sachen (Gepäck, Fahrrädern, Kinderwagen, Rollstühlen usw.) ist nur gestattet, wenn dadurch keine Belastungen oder Gefahren für den Seilbahnbetrieb entstehen.
- Die Seilbahn kann Zusatzentgelte für die Beförderung erheben.
- Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Tieren oder Sachen wird nicht übernommen, auch nicht bei Aufbewahrung.
- Eine Beförderungspflicht für Tiere oder Sachen besteht nicht.
§ 5
Ausschluss von der Beförderung und Hausverbot
- Von der Beförderung mit der Seilbahn oder der Nutzung des Seilbahngeländes und deren Einrichtungen
werden Personen – auch dauerhaft – ausgeschlossen:
- die gegen die Beförderungsbedingungen und zugleich Hausordnung verstoßen.
- die Anweisungen des Seilbahnpersonals nicht befolgen.
- die durch eigenes Fehlverhalten für Fahrgäste, Besucher oder Personal der Seilbahn eine unzumutbare Belästigung darstellen.
- die die Ruhe, Sicherheit und Ordnung innerhalb des Seilbahngeländes und dessen Einrichtungen sowie im Seilbahnverkehr gefährden.
- die betrunken sind oder unter Drogeneinfluss stehen.
- die sich ohne gültigen Fahrausweis oder mit einem auf eine andere Person ausgestellten Fahrausweis befördern lassen.
- die den Anstand verletzen.
- Die Festlegung und Erhebung einer Verwaltungsgebühr bleibt der Seilbahn vorbehalten.
- Eine Anzeige im Bußgeld- und Strafverfahren bleibt der Seilbahn vorbehalten.
§ 6
Fahrpreise und Fahrausweise
- Das Fahren mit der Seilbahn ist nur Personen gestattet, für die ein Fahrausweis gelöst hat.
- Der Fahrausweis ist jederzeit zur Prüfung vorzulegen und bestimmungsgemäß bei sich zu tragen.
- Fahrausweise sind nicht übertragbar.
- Kinder und Jugendliche müssen sich über ihr Alter ausweisen, sofern das Alter nicht aufgrund der Körpergröße einwandfrei festgestellt werden kann.
- Die Fahrpreise werden durch Aushang und im Internet (Sesselbahn-Boppard.de) bekannt gegeben.
- Es gelten ausschließlich die Fahrpreise und Fahrausweise der Seilbahn.
- Bei Verlust des Fahrausweises wird kein Ersatz geleistet.
- Fahrausweise werden nicht zurück genommen.
§ 7
Entfall der Beförderung
- Ereignisse höherer Gewalt, z.B. Witterungsverhältnisse, sowie Betriebsstörungen oder unvorhersehbare Umstände, die die Sicherheit des Seilbahnbetriebs beeinträchtigen können, ferner Wartungs- und Reparaturarbeiten, lassen die Beförderung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit verschieben oder wegen nicht behebbaren oder nicht zeitgerechten Behebungen ersatzlos entfallen.
- Die hiervon betroffenen Fahrausweise können nach Weisung des Seilbahnpersonals ihre Gültigkeit behalten, werden jedoch nicht zurück genommen.
- Fahrten in der Dunkelheit sind nicht zulässig.
§ 8
Haftung
- Die Seilbahn haftet nach den jeweils gültigen unabdingbaren gesetzlichen Bestimmungen.
- Im Übrigen haftet die Seilbahn nur für Verschulden, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- Alle nicht ausdrücklich erwähnten Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 9
Fahrradtransport
- Die Fahrräder werden an der Sattelstange transportiert. Daher der Sattel nicht direkt auf dem Rahmen sein.
- Akkus, Satteltaschen und sonstige losen Gegenstände müssen abgenommen werden.
- Das Gesamtgewicht des Fahrrades darf 20 Kg nicht übersteigen.
- Die Fahrkarten sind nicht übertragbar und daher Personen gebunden.
- Für den Transport von Fahrrädern wird nicht gehaftet.
- Bei dem Ausfall der Fahrten durch schlechte Witterung werden die Fahrkarten nicht erstattet.
- Auf dem Parkplatz sind die Fahrräder zu schieben.
- Auf die anderen Fahrgäste ist Rücksicht zu nehmen.
§ 10
Verjährung
Die Verjährungsfrist bemisst sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11
Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist Boppard (Sitz der Sesselbahn)
- Gerichtsstand ist St. Goar
§ 12
Teilnichtigkeit – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen und zugleich Hausordnung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Vorschriften verbindlich.
Boppard, 01.05.2019
Sesselbahn Boppard GmbH
Geschäftsführung